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Eine Richtlinie zu viel

Findige Rechte und/oder Asylgegner dokumentieren es schon lange auf ihren Blogs: Von Zeitungen übernommene Polizeimeldungen, in denen ein Wort fehlt. Nämlich die Herkunft des Täters – zumindest wenn er beispielsweise aus dem Libanon, dem Irak, Syrien oder Tunesien stammt. In den Blogbeiträgen werden die Journalisten dann gerne mal als Lügner oder als linksversifft bezeichnet, dabei orientieren die Beschimpften sich nur an den Vorgaben des Pressekodex.

von Julia Anton

Dort heißt es in Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten:
„In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Ähnliche Vorgaben gibt es beispielsweise auch in Großbritannien und bei der Nachrichtenagentur Reuters. Aufgrund der Tatsache, dass „Ausländer sind Kriminelle“ ein gängiges Klischee ist, scheint dieser Paragraph nachvollziehbar. Es ist auch verständlich, dass keine Zeitung Rechtsradikalen oder heute asylgegnerischen Gruppen wie PEGIDA zusätzlichen Stoff liefern möchte. Außerdem steht nicht jeder Fall mit der Herkunft in Zusammenhang.

Steigende Zahlen von Asylbewerbern und spätestens die Übergriffe in Köln werfen immer mehr und mehr die Frage auf: Ist das überhaupt nötig? Zum einen gerät die Presse selbst immer mehr in die Kritik. Fand möglicherweise eine verzögerte Berichterstattung statt, um die Herkunft der Kölner Attentäter zu vertuschen? Zwar bemühte sich die SZ am Freitag, die Medienberichterstattung zu rekonstruieren und verwies darauf, dass zumindest Kölner Lokalzeitungen sehr wohl von Anfang an berichteten. In den sozialen Netzwerken bleibt vielerorts allerdings ein anderer Eindruck. Original-Polizeimeldungen und damit die Herkunft der Täter kann ohnehin jeder im Internet nachrecherchieren. Zum anderen muss man sich fragen, ob man bei etwa einer Millionen neueingereister Flüchtlinge allein in diesem Jahr überhaupt noch von einer Minderheit sprechen kann. Zwar mag das, gerechnet auf eine Einwohnerzahl von 80 Millionen nicht besonders viel sein, stellt aber Polizei und freiwillige Helfer vor eine große Aufgabe.

Den Vertrauensverlust, den diese Richtlinie erzeugen kann, kommentierte Horst Pöttker bereits 2013 in der ZEIT. Er forderte, Journalisten im Einzelfall entscheiden zu lassen und führte einen weiteren entscheidenden Aspekt an: „Im Übrigen entlastet das starre Formulierungsverbot Journalisten vom Nachdenken über mögliche Problemursachen, die mit der Gruppenzugehörigkeit eines Täters zu tun haben könnten.“ Auch wenn die Herkunft nicht die entscheidende Rolle gespielt haben mag in Köln, wie die angelaufene Sexismus-Debatte zeigt, hätte man hier mit entsprechender Integrationsarbeit und härteren Strafen vielleicht präventiv vorbeugen können.

Auch wenn straffällige Asylbewerber keinesfalls die Regel sind, wie Kriminalstatistiken zeigen, sollte man sie keinesfalls unter den Teppich kehren. Damit die Politik Probleme, wie ein zu lasches Vorgehen gegen deutsche und ausländische Kriminelle sowie Sexismus im Allgemeinen, lösen kann, muss sie manchmal erst durch eine lautstarke und polarisierende Debatte darauf hingewiesen werden. Durch konsequente Nennung der Täterherkunft und einer damit zusammenhängenden Thematisierung der Probleme in den Medien hätte man diese Debatte möglicherweise schon früher auslösen können. Schade, dass dazu erst die Silvesternacht in Köln nötig war.

Über Julia Anton

22, 55. Lehrredaktion an der DJS/LMU.

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Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am 11. Januar 2016 von in Aufgefallen und getaggt mit , , , , , , , , , .